Vorsorgen mit einer Vorsorge-Vollmacht
Nicht nur im Alter ist es sehr wichtig, Herr seiner Entscheidungen zu bleiben. Vor allem dann, wenn man die Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Und das kann schnell passieren: Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit, die dazu führen, dass man selbst sein Leben nicht mehr regeln kann. Deshalb empfiehlt es sich, eine Vorsorge-Vollmacht zu erstellen, um zu verhindern, dass Fremde über Ihr Leben bestimmen.
Ein weit verbreiteter Irrtum
Im Notfall entscheiden nicht automatisch Ehepartner oder Verwandte über das Schicksal ihrer Angehörigen, sondern es wird durch ein Gericht eine gesetzliche Betreuung bestimmt. So kann es passieren, dass plötzlich ein Fremder und nicht die Familie über Aufenthalt und Vermögen eines Betroffenen zu befinden hat. Eine Vorsorge-Vollmacht kann dies verhindern. Mit ihrer Hilfe kann jeder vorsorglich eine Vertrauensperson beauftragen, im Ernstfall an seiner Stelle zu entscheiden.
Die Vorsorge-Vollmacht kommt im Grunde einer Generalvollmacht gleich. Sie kann sowohl sehr Persönliches wie die Auswahl eines Pflegeheims als auch finanzielle Angelegenheiten regeln. Dazu gehören etwa Steuererklärungen und die Verfügung über Bankkonten sowie die Handlungsbefugnis gegenüber Ämtern. Den Umfang der Vollmacht kann jeder individuell festlegen – ebenso kann sie natürlich jederzeit widerrufen werden.

Für eine Vorsorgevollmacht gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Fachleute empfehlen jedoch, sie schriftlich zu verfassen. Wichtig ist dabei die klare Festlegung, wer in welchen Angelegenheiten handeln darf, sowie Datum und Unterschrift. Außerdem sollte die Gültigkeit der Vollmacht über den Tod hinaus festgelegt werden. Damit bleibt der Bevollmächtigte dann nämlich bis zur Erteilung eines Erbscheins handlungsfähig.
Für die Erstellung Ihrer individuellen Vorsorge-Vollmacht können Sie das Online-Tool der Verbraucherzentralen nutzen. Dieser Service ist kostenfrei und ermöglich es, interaktiv und Schritt für Schritt eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung zusammenstellen. Damit die Dokumente allerdings Wirksamkeit entfalten, müssen diese ausgedruckt und unterschrieben werden.
Sie können bei der Erstellung auch Mustervordrucke verwenden, die das Bundesministerium der Justiz online kostenlos bereitstellt.
Ratsam ist in einigen Fällen eine notarielle Beurkundung der Vollmacht, die Schwierigkeiten mit Banken, Behörden und Ärzten vorbeugt. Zudem kann der Notar über alle Inhalte einer solchen Vollmacht umfassend und fachkundig aufklären.
Bitte beachten Sie
Eine Vollmacht kann nur wirksam werden, wenn diese vom Bevollmächtigten im Original vorgelegt wird. Verwahren sie die Vollmacht also so, dass sie leicht gefunden werden kann.
Es sind verschiedene Möglichkeiten der Aufbewahrung denkbar:
- Vollmacht direkt der bevollmächtigten Person aushändigen
- Vollmacht zuhause so aufbewahren, dass die bevollmächtigte Person sie leicht findet (Beispiel: Vorsorgeordner)
- Übergabe an eine andere Vertrauensperson
- beim Notar hinterlegen
- Sie können die Vorsorgevollmacht auch bei ihrer Wohnungsgenossenschaft Riesa hinterlegen
Weitere Informationen und Online-Hilfen zur Erstellung einer Vollmacht finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.
Außerhalb der Geschäftszeiten sind bei Schäden und Störungen an den haustechnischen Anlagen folgende Firmen für Sie erreichbar:
Sanitärbereich
Installationsbetrieb Henry Wendt, Gröditz,
Telefon: 035263/6630
Firma K&K Wärmetechnik, Riesa
Telefon: 0162/7495883
Notbefreiung Aufzüge
Schindler Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/8661100
Kone-Servicecenter
Telefon: 0800/8801188
thyssenkrupp Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/3657240
SCHMITT + SOHN Aufzüge
Telefon: 0351/21760900
Störung Energieversorgung
Stadtwerke Entstörungsdienst
Telefon: 03525/872403
TV und Rundfunkstörung
Vodafone
Telefon: 0800/5266625 oder vodafone.de/ausfall
Elektro- und Schlüsselnotdienst
Elektro- und Schlüsseldienst Donath GmbH
Telefon: 0172/3505810
Die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft stehen Ihnen in unserer Geschäftsstelle zu folgenden Geschäftszeiten gern zur Verfügung und kümmern sich um Ihr Anliegen.
Darüber hinaus können sowohl mit dem Vorstand als auch mit den Mitarbeitern persönliche Termine vereinbart werden.
Geschäftsstelle – Alleestraße 136, 01591 Riesa
Sprechzeiten:
Dienstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr |
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Dienstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr |
Geschäftszeiten:
Montag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr |
Dienstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr |
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