Wasser marsch?

Wie man Wasserschäden in der Wohnung vorbeugen und sich absichern kann

Wasser ist Lebenselixier, Wasser erfrischt. Aber ganz „unerfrischend“ und unangenehm wird es, wenn in der Wohnung ein Wasserschaden auftritt, weil das Wasser nicht dort ist, wo es hingehört – und so auch große Schäden anrichten kann. Wie Mieterinnen und Mieter Wasserschäden vorbeugen und sich auch dagegen absichern können, erklärt WG AKTUELL im folgenden Artikel.

Wasserschäden in der Wohnung können hohe Kosten und viel Ärger mit den Nachbarn, der Versicherung oder dem Vermieter verursachen. Selbstverständlich können Sie keinen Rohrbruch vermeiden – für die regelmäßige Kontrolle sorgt die WG Riesa. Aber nicht selten entstehen Wasserschäden auch durch privat genutzte Geräte, Stichwort: Waschmaschine und Geschirrspüler.

Wohnzimmer steht unter Wasser

Wie kann man Wasserschäden vorbeugen?

1. Halten Sie die Augen in Ihrer Wohnung offen

Achten Sie auf feuchte Stellen, Wasserflecken an Decken und Wänden. Je früher (unsichtbare) Leckagen entdeckt werden, desto besser lassen sich größere Schäden verhindern. Informieren Sie in diesem Fall die WG Riesa.

2. Fenster nicht gewohnheitsmäßig offen stehen lassen

Gerade in gemeinschaftlich genutzten Räumen (z.B. Dachböden) bleiben Fenster oft achtlos geöffnet, so dass bei Unwettern Wasser in die Gebäude eindringt. Gleiches gilt natürlich für Ihre Wohnung.

3. Aquastop für Waschmaschine und Geschirrspüler

Sollten Ihre wasserführenden Geräte nicht bereits darüber verfügen: Sie können kostengünstig sogenannte Aquastops nachrüsten. Diese sorgen dafür, wenn ein Schlauch platzen sollte, dass kein Wasser mehr austritt.

4. Checks für den Urlaub

Klar, Sie überprüfen, ob alle Wasserhähne und -anschlüsse fest verschlossen sind. Aber: Sie können auch für die Zeit Ihres Urlaubs den Hauptwasserhahn abdrehen. So gehen Sie auf Nummer sicher.

Wie kann man sich gegen Wasserschäden versichern?

Als Mieterin oder Mieter sollten Sie zwei wichtige Versicherungen abgeschlossen haben – zum einen eine Hausratversicherung und zum anderen eine private Haftpflichtversicherung. Aber warum zwei?

Die Hausratversicherung sorgt dafür, dass Ihnen entstandene Schäden an Ihren Wertsachen ersetzt werden. Zum Beispiel wenn Möbel oder technische Geräte beschädigt wurden.

Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie ab, wenn ein Wasserschaden auch Ihre Nachbarn betrifft. Tipp: Achten Sie bei der Haftpflichtversicherung auf die sogenannte „Ausfalldeckung“. Denn diese stellt sicher, dass Sie z.B. bei einem Wasserschaden des Nachbarns vom Nachbarn auch dann entschädigt werden, wenn dieser keine (ausreichende) Haftpflichtversicherung hat.

Notfallnummern

Außerhalb der Geschäftszeiten sind bei Schäden und Störungen an den haustechnischen Anlagen folgende Firmen für Sie erreichbar:

Sanitärbereich

Installationsbetrieb Henry Wendt, Gröditz,
Telefon: 035263/6630

Firma K&K Wärmetechnik, Riesa
Telefon: 0162/7495883

Notbefreiung Aufzüge

Schindler Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/8661100

Kone-Servicecenter
Telefon: 0800/8801188

thyssenkrupp Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/3657240

SCHMITT + SOHN Aufzüge
Telefon: 0351/21760900

Störung Energieversorgung

Stadtwerke Entstörungsdienst
Telefon: 03525/872403

TV und Rundfunkstörung

Vodafone
Telefon: 0800/5266625 oder vodafone.de/ausfall

Elektro- und Schlüsselnotdienst

Elektro- und Schlüsseldienst Donath GmbH
Telefon: 0172/3505810

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft stehen Ihnen in unserer Geschäftsstelle zu folgenden Geschäftszeiten gern zur Verfügung und kümmern sich um Ihr Anliegen.

Darüber hinaus können sowohl mit dem Vorstand als auch mit den Mitarbeitern persönliche Termine vereinbart werden.

Geschäftsstelle – Alleestraße 136, 01591 Riesa

Sprechzeiten:

Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr

Reparaturannahme:

Mo., Mi. und Fr. 7.30–9.00 Uhr
Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr

Geschäftszeiten:

Montag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr
Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Mittwoch 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr
Freitag 7.30–12.00 Uhr