Gremien der Genossenschaft

Die Vertreterversammlung und ihre Aufgaben

Ab einer Mitgliederanzahl von 1.501 ist das höchste Organ in einer Genossenschaft die Vertreterversammlung. Sie ist in der Satzung zwingend vorgeschrieben und besteht aus mindestens 50 Vertretern, welche von den Mitgliedern für 5 Jahre gewählt werden. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie das Zusammenwirken zwischen den Organen der Genossenschaft – Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand – regeln das Genossenschaftsgesetz und die Satzung.

Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Gewinnes und der Rücklagen, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Änderung der Satzung sowie der Wahlordnung.


Der Aufsichtsrat

Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein und werden von der Vertreterversammlung für 3 Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach dem Förderauftrag des § 1 GenG den Mitgliedern gegenüber verpflichtet und arbeiten zum Wohle der Genossenschaft und deren Mitgliedern eng zusammen.

Die Aufgaben des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand der Genossenschaft in seiner Geschäftsführung. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Götz Graupner, Dipl.-Ing (FH)
Aufsichtsratsvorsitzender
gewählt bis zur Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
im Aufsichtsrat seit 25.09.2006

Tamara Jahn, Sekretärin
Schriftführerin
gewählt bis zur Entlastung für das Geschäftsjahr 2025
im Aufsichtsrat seit 07.07.1992

Dr. Monika Faulhaber, Dipl.-Oec, Dr.
stellv. Aufsichtsratsvorsitzende
gewählt bis zur Entlastung für das Geschäftsjahr 2024
im Aufsichtsrat seit 24.09.2007

Klaus Kossik, Dipl.-Mathematiker i.R.
gewählt bis zur Entlastung für das Geschäftsjahr 2024
im Aufsichtsrat seit 28.06.2010

Gabriele Böhme, Juristin i.R.
stellv. Schriftführerin
gewählt bis zur Entlastung für das Geschäftsjahr 2025
im Aufsichtsrat seit 30.06.2008

Torsten Rarisch, Geschäftsführer
gewählt bis zur Entlastung für das Geschäftsjahr 2024
im Aufsichtsrat seit 28.06.2010


Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen und wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von bis zu 5 Jahren bestellt.

Frau Kerstin Kluge
Vorstandsvorsitzende

Herr Lutz Trept
Technischer Vorstand

Die Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat dabei Gesetz und Satzung einzuhalten. Der Vorstand hat die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu beachten. Er muss dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle Fragen der Unternehmensplanung, die Geschäftsführung und wichtige Angelegenheiten der Genossenschaft berichten und dazu Auskünfte erteilen.

Notfallnummern

Außerhalb der Geschäftszeiten sind bei Schäden und Störungen an den haustechnischen Anlagen folgende Firmen für Sie erreichbar:

Sanitärbereich

Installationsbetrieb Henry Wendt, Gröditz,
Telefon: 035263/6630

Firma K&K Wärmetechnik, Riesa
Telefon: 0162/7495883

Notbefreiung Aufzüge

Schindler Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/8661100

Kone-Servicecenter
Telefon: 0800/8801188

thyssenkrupp Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/3657240

SCHMITT + SOHN Aufzüge
Telefon: 0351/21760900

Störung Energieversorgung

Stadtwerke Entstörungsdienst
Telefon: 03525/872403

TV und Rundfunkstörung

Vodafone
Telefon: 0800/6646405 oder vodafone.de/ausfall

Elektro- und Schlüsselnotdienst

Elektro- und Schlüsseldienst Donath GmbH
Telefon: 0172/3505810

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft stehen Ihnen in unserer Geschäftsstelle zu folgenden Geschäftszeiten gern zur Verfügung und kümmern sich um Ihr Anliegen.

Darüber hinaus können sowohl mit dem Vorstand als auch mit den Mitarbeitern persönliche Termine vereinbart werden.

Geschäftsstelle – Alleestraße 136, 01591 Riesa

Sprechzeiten:

Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr

Reparaturannahme:

Mo., Mi. und Fr. 7.30–9.00 Uhr
Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr

Geschäftszeiten:

Montag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr
Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Mittwoch 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr
Freitag 7.30–12.00 Uhr